Rechtliche Grundlage für Bauvorhaben
Voßwinkel. Über die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Hangars und für die Vorfelderweiterung am Verkehrslandeplatz Arnsberg-Menden in Voßwinkel können sich vom 31. März bis 11. April alle Interessierten beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Arnsberg im Rathaus Zimmer 501 informieren. Zudem sind die Unterlagen auch auf der städtischen Internet-Seite zu finden. Äußerungen zu diesem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren können die Bürger ebenfalls bis zum 11. April vorbringen. Der städtische Planungsausschuss hatte für die F-Plan-Änderung grünes Licht gegeben.